Abrechnungsbetrug: Ein Rechtsanwalt berät umfassend

Abrechnungsbetrug Rechtsanwalt

Das Abrechnungssystem im Gesundheitswesen gilt als komplex und an vielen Stellen undurchsichtig. Häufig kommt es zu fehlerhaften Abrechnungen. In manchen Fällen kann es sich um strafbaren Abrechnungsbetrug handeln. Rechtsanwalt Christoph Klein hat sich auf diesem Gebiet spezialisiert und berät Beschuldigte aus dem Gesundheitswesen.

Abrechnungsbetrag belastet das Gesundheitswesen

Gefälschte Rezepte, die Abrechnung nicht erbrachter Leistungen oder Honorarmanipulation: Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen kommt in vielen Bereichen vor. Es scheint einfach zu sein, unbeobachtet andere oder mehr Leistungen abzurechnen als tatsächlich erbracht wurden. Häufig sind es nur kleine Beträge, die auf diese Weise über einen langen Zeitraum unbemerkt erschlichen wurden. Die Schäden durch Abrechnungsbetrug sind für die Krankenkassen aber immens. Zudem ist davon auszugehen, dass ein Großteil der Schadensfälle unentdeckt bleibt.

Doch ein Betrug dieser Art hat nicht nur finanzielle Folgen für die Versicherer, sondern auch für die Versicherten. Die Kosten für medizinische Leistungen steigen und auch das Vertrauen der Patienten wird in Mitleidenschaft gezogen.

Ein Anfangsverdacht reicht zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens aus

Betrug dieser Art findet insbesondere bei Leistungserbringern im Gesundheitswesen statt, die ihre Abrechnungen selbst erstellen können. Damit sind beispielsweise niedergelassene Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten betroffen. Aber auch Apotheker, Physiotherapeuten, ambulante Pflegedienste sowie Chefärzte in Krankenhäusern, die zur Liquidation berechtigt sind, können durch fehlerhafte Abrechnungen auffallen.

Ein Anfangsverdacht reicht schon aus, damit ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden kann. Dabei kann es sich um die Anzeige durch eine Privatperson handeln, die bei Durchsicht der Rechnungen Unstimmigkeiten feststellt. Die Krankenkassen sowie die Kassenärztliche Vereinigung müssen in diesen Fällen handeln. Sollte der Verdacht auf eine strafbare Handlung bestehen und der Schaden für den Versicherer in nicht unerheblichem Ausmaß ausfallen, muss die Staatsanwaltschaft informiert werden. Die gesetzliche Grundlage bilden § 81a Abs. 4 SGB V sowie § 197a IV SGB V. Zudem haben die Krankenversicherer Arbeitsgruppen eingerichtet. In Nordrhein-Westfalen ist dazu die sogenannte Arab zuständig. Sie prüft Verdachtsfälle und führt im Zweifel Ermittlungen durch, um Betrugsfälle aufzudecken.

Abrechnungsbetrug: Ein Rechtsanwalt berät auch zu Folgeverfahren

Doch nicht immer werden die Angaben absichtlich fehlerhaft angegeben. Die Gebührenordnung für Ärzte gilt als komplex, wodurch Fehler und Auslegungsdifferenzen gehäuft auftreten. Aber auch Verwechslungen, Differenzen in der Dokumentation der Patientenakte oder Buchführungsfehler können zu falschen Abrechnungen führen. Fehler begründen somit nicht immer einen Anfangsverdacht.

Wurden bereits Ermittlungsverfahren oder gar ein Strafverfahren eingeleitet, ist es wichtig, schnell zu handeln und sich rechtliche Unterstützung zu holen. Bei Abrechnungsbetrug ist Rechtsanwalt Christoph Klein ein gefragter Experte. Als Fachanwalt für Strafrecht mit zusätzlicher Qualifikation im Medizinrecht weiß er, wie entscheidend der Ausgang, aber auch der Informationsfluss während des Verfahrens für Ärzte ist. Denn in etwaigen Folgeverfahren können jene Informationen, die zuvor während der Ermittlung angegeben wurden, dem Beschuldigten vorgehalten werden. Deshalb ist es für die vorausschauende Verteidigungsstrategie bereits im Vorfeld wichtig, vertrags- und approbationsrechtliche sowie berufsgerichtliche Folgeverfahren im Blick zu haben und abzuwägen. Das trifft auch auf etwaige Honorarrückforderungen zu.