Wie ein erfahrener Anwalt für Betreuungsrecht Menschen, die ihr Leben nicht mehr eigenverantwortlich regeln können, unterstützt

Anwalt Betreuungsrecht

Bankgeschäfte tätigen, Behördengänge erledigen, medizinische Maßnahmen beschließen – jeder von uns muss täglich wichtige Entscheidungen treffen. Was aber, wenn wir durch einen Unfall oder eine Krankheit dazu nicht mehr in der Lage sind? Dann regelt das Betreuungsrecht, in welchem Umfang für einen hilfsbedürftigen Menschen – sofern er nicht einer Vertrauensperson eine Vorsorgevollmacht erteilt hat – vom Gericht eine Betreuerin beziehungsweise ein Betreuer bestellt wird. Dieser trifft dann als gesetzlicher Vertreter des hilfsbedürftigen Menschen für diesen alle wichtigen Entscheidungen. Eine solche Betreuung berge in der Praxis jedoch die Gefahr, dass sie für viele hilfsbedürftige Menschen einer Entmündigung gleichkommen könne, warnen Rechtsexperten. Betroffene sollten deshalb einen Anwalt für Betreuungsrecht einschalten, der sie ihm Rahmen des sogenannten Betreuungsverfahrens unterstützt, damit ihr Recht auf Selbstbestimmung gewahrt bleibt.

Was "rechtliche Betreuung" für Betroffene bedeutet

Das Betreuungsrecht regelt im Rahmen einer "rechtlichen Betreuung" die gesetzliche Vertretung für Menschen ab dem 18. Lebensjahr, die infolge von Krankheit, Unfall, Behinderung oder hohem Alter ihren Alltag nicht mehr allein meistern können. Durch die rechtliche Betreuung sollen sie im Alltag unterstützt und geschützt werden.

Sowohl Betroffene selbst als auch Angehörige, Nachbarn und/oder Behörden können beim zuständigen Amts- beziehungsweise Betreuungsgericht eine Anregung auf Betreuung einreichen. Daraufhin erstellt die Betreuungsbehörde für den zuständigen Betreuungsrichter einen Sozialbericht. Zusätzlich gibt der Betreuungsrichter ein medizinisches Sachverständigengutachten in Auftrag. Sozialbericht und Sachverständigengutachten sollen die Notwendigkeit und den Umfang der rechtlichen Betreuung klären. Erst danach wird der Betroffene vom Betreuungsrichter angehört.

Rechtsexperten bemängeln an dieser Vorgehensweise, dass der Betreuungsrichter durch den Sozialbericht und das medizinische Sachverständigengutachten bereits dahingehend beeinflusst ist, dass ihm eine Betreuung bereits erforderlich erscheint, bevor er mit dem Betroffenen gesprochen hat. Deshalb sollten sich Personen, denen vom Betreuungsgericht mitgeteilt wird, dass die Notwendigkeit einer Betreuung geprüft wird, an einen erfahrenen Anwalt für Betreuungsrecht wenden. Dieser hilft ihnen bereits im Vorfeld der richterlichen Entscheidung dabei, gegenüber der Betreuungsbehörde und dem begutachtenden medizinischen Sachverständigen ihre Rechte zu wahren.

Anwalt für Betreuungsrecht setzt sich für die Rechte Betroffener ein

Sowohl Angehörige und ehrenamtliche Personen als auch sogenannte Berufsbetreuer können im Rahmen der rechtlichen Betreuung hilfsbedürftigen Personen zur Seite gestellt werden. Obwohl Betreuer keine besondere Ausbildung benötigen, entscheiden sie unter anderem über die Gesundheitssorge (Arzt- und Krankenhauswahl, nötige Therapien etc.) und Geldangelegenheiten (Kontoführung, Überprüfen der Kosten für Wohnung, Haus oder Wohnheim, Vermögensverwaltung etc.) des zu betreuenden Menschen. Damit greifen sie oft erheblich in die Grund- und Persönlichkeitsrechte der hilfsbedürftigen Person ein. Dies gilt insbesondere, wenn vom Gericht ein sogenannter Einwilligungsvorbehalt angeordnet wird. In diesem Fall kann der Betroffene rechtsgeschäftliche Entscheidungen nur mit der Zustimmung seines rechtlichen Betreuers treffen.

Der Anwalt für Betreuungsrecht Michael Ramstetter unterstützt Betreute und Betreuer

Damit hilfsbedürftige Menschen in ihrer rechtlichen Handlungsfähigkeit nicht eingeschränkt werden oder diese sogar verlieren, setzt sich Michael Ramstetter, ein renommierter Anwalt für Betreuungsrecht, für sie ein. Michael Ramstetter war selbst Berufsbetreuer und weiß, wie wichtig die anwaltliche Unterstützung Betroffener während eines Betreuungsverfahrens ist, damit sie trotz eingetretener Handlungsunfähigkeit ihr Leben selbstbestimmt fortführen können. 2013 erstritt Michael Ramstetters Kanzlei vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe, das Recht eines jeden Einzelnen – auch wenn er nicht mehr geschäftsfähig sein sollte –, sich von einem Anwalt seines Vertrauens vertreten zu lassen.