Oft führt Unwissenheit beim Thema Erbrecht zu folgenschweren Irrtümern
Viele Ehepaare sind der Meinung, dass der überlebende Partner automatisch alles erbt. Das ist ein Irrtum. Kinder können trotz bestehenden Ehegattentestaments ihren Erbteil in Form des Pflichtteils bereits verlangen, sobald ein Elternteil verstorben ist. Der Pflichtteil ist immer in bar auszuzahlen. Im schlimmsten Fall muss hierfür der überlebende Partner das Familieneigenheim verkaufen. Vorsicht ist auch beim Verfassen eines Testaments auf eigene Faust geboten: Für viele Laien sind die Begriffe "vererben" und "vermachen" dasselbe, doch juristisch besteht ein großer Unterschied: Wer erbt, ist der Rechtsnachfolger des Verstorbenen mit allen Rechten und Pflichten. Er übernimmt also nicht nur das Vermögen des Erblassers, sondern auch dessen Schulden und Verpflichtungen. Wem etwas vermacht wird, ob Schmuckstück oder Immobilie, ist Vermächtnisnehmer und kein Erbe. Er hat nur Anspruch auf den vermachten Gegenstand. Ein weiterer Irrtum ist, dass viele unverheiratete Paare glauben, der langjährige Lebenspartner gehöre zum Kreis der Erben. Doch im Erbfall behandelt das Bürgerliche Gesetzbuch Unverheiratete wie Fremde. Das heißt: Hinterlässt der Verstorbene kein Testament, geht der andere leer aus - selbst nach jahrzehntelangem Zusammenleben.
Wie man ein Testament richtig verfasst
Ein selbst aufgesetztes Testament muss vollständig handschriftlich sein. Die Erben müssen eindeutig identifizierbar sein. Das Datum ist wichtig, falls zum Beispiel noch andere Testamente mit abweichendem Inhalt auftauchen. Gültig ist das Testament mit dem jüngsten Datum. Und: Das Testament muss unterschrieben sein. Wer sichergehen möchte, dass sein Testament umsetzbar ist, sollte sich auf jeden Fall von einem Anwalt beraten lassen.
Ein anwaltliches Testament zu günstigen Festpreisen erstellen lassen
Viele Menschen scheuen jedoch aus Furcht vor hohen Kosten den Gang zum Anwalt. Eine preiswerte Alternative ist ein Servicedienstleister wie die JURA DIREKT GmbH. In Zusammenarbeit mit mehreren spezialisierten Anwaltskanzleien im gesamten Bundesgebiet werden Testamente individuell für jeden Kunden zum transparenten Festpreis und vergleichsweise kostengünstig gefertigt. Möglich wird das durch Spezialisierung und strukturierte, straff organisierte Prozesse.
Die JURA DIREKT GmbH arbeitet mit effizientem Prozessmanagement und ist nach der Qualitätsmanagementnorm ISO 9001:2015 zertifiziert. Ob Einzeltestament, Ehegattentestament oder Unternehmertestament - der Ablauf der Testamentserstellung ist für den Kunden strukturiert und unkompliziert: Interessenten erledigen im JURA-DIREKT-Serviceportal einen ersten wichtigen Schritt - die Vorbereitung und Daten- sowie Situationserfassung. In einem ersten Telefonat mit einer Anwaltskanzlei besprechen Mandant und Anwalt Wünsche, Vorstellungen und offene Fragen. Die Kanzlei fertigt daraufhin den Entwurf und korrigiert ihn gegebenenfalls bis zur vollen Zufriedenheit des Mandanten. JURA DIREKT begleitet den Prozess weiter organisatorisch bis zur Abschrift und anschließender Hinterlegung beim Nachlassgericht.
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