Die passende Auslandskrankenversicherung für Expats finden
Auslandskrankenversicherung
- 20.01.2015
Auslandskrankenversicherung bei längerem Auslandsaufenthalt sehr wichtig

Außerdem muss geklärt werden, ob der Arbeitnehmer weiter im deutschen Sozialversicherungssystem versichert bleibt oder ob eine obligatorische Versicherungspflicht im Einwanderungsland besteht. Dort gibt es für Unternehmen viele Haftungsfallen, wenn Personalverantwortliche aus Unwissenheit im falschen System Beiträge abführen und der entsandte Arbeitnehmer beispielsweise nach einem betrieblich bedingten Unfall berufsunfähig wird und er weder im Herkunfts- noch im Einwanderungsland für diesen Fall versichert ist.
Sozialversicherungsabkommen der einzelnen Länder prüfen

Der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung sollte überdies sehr schnell erfolgen, wenn eine Entsendung geplant ist, weil in einigen Ländern, zum Beispiel Russland, der Nachweis einer Versicherung Voraussetzung für das Visum ist. Es gibt zwar auch mit außereuropäischen Ländern, wie Indien, Sozialversicherungsabkommen, aber teilweise erstrecken sich diese nur auf bestimmte Versicherungszweige, wie die Rentenversicherung. Dies sollte mit Spezialisten geprüft und im Zweifel durch eine private Absicherung gedeckt werden.
Checkliste: Wichtige Aspekte beim Abschluss einer Auslandskrankenversicherung

Ist die versicherte Person Versicherungsnehmerin (dies ist bei den meisten Auslandskrankenversicherungs-Tarifen der Fall), kann die Police oftmals nicht mehr aus dem Ausland heraus abgeschlossen werden, sondern nur vor der Abreise in Deutschland. Die BDAE GRUPPE ermöglicht den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung auch außerhalb Deutschlands, da sie als Versicherungsnehmerin auftritt.
• Kann die Versicherung auch im Ausland verlängert werden, wenn die Entsendung ausgeweitet wird?
Dies ist bei den meisten Versicherern nicht möglich (Ausnahme BDAE), weil die versicherte Person als Versicherungsnehmerin fungiert. Diese muss bei Versicherungsabschluss in Deutschland sein.
• Werden bestimmte Berufsgruppen vom Versicherungsschutz ausgenommen?
Einige Versicherer schließen tatsächlich bestimmte Berufsgruppen aus (zum Beispiel Sportler, Tauchlehrer oder Soldaten).
• Sind die Versicherungsbeiträge an das Alter gekoppelt?
Bei vielen Versicherern steigen die Beiträge mit zunehmendem Alter. Bei der BDAE GRUPPE ist dies (bis auf eine Ausnahme) nicht der Fall. Es werden keine Alterungsrückstellungen gebildet.
• Gibt es eine Leistungsgrenze (also eine Deckelung beziehungsweise maximale Summe, bis zu welcher der Versicherer leistet)?
Vor allem lokale ausländische Versicherer begrenzen den Versicherungsschutz beispielsweise bis zu einer Deckungssumme von 30.000 Euro jährlich. Dies ist insbesondere sehr kritisch bei schweren Erkrankungen wie Krebs oder unfallbedingten Erkrankungen, deren Behandlung sehr kostenintensiv ist.
• Ist der Geltungsbereich der Versicherung weltweit oder auf bestimmte Länder begrenzt?
Manche Versicherer bieten für bestimmte Länder (zum Beispiel in Krisenregionen) keinen Versicherungsschutz oder schließen Staaten mit sehr hohen Gesundheitskosten von ihrem Geltungsbereich aus. Die Versicherungen der BDAE GRUPPE leisten auf der ganzen Welt. Einige Tarife schließen lediglich USA/Kanada (wegen der hohen Kosten) aus.
• Sind Heimataufenthalte mitversichert?
Darauf legen Expats ganz besonders großen Wert. Wer auf Heimatbesuch ist und dort erkrankt, möchte selbstverständlich auch vor Ort behandelt werden und die Kosten erstattet bekommen. Die BDAE-Tarife gewährleisten dies in jedem Fall - und zwar je nach Tarif drei bis sechs Monate (kumuliert) pro Versicherungsjahr.
• Gibt es ein Höchstalter für den Versicherungsschutz?
Die meisten Versicherungen haben ein maximales Eintrittsalter von 67 Jahren.
• Bietet die Auslandskrankenversicherung Schutz bis ans Lebensende?
Außer der BDAE GRUPPE gibt es kaum einen Anbieter, der Tarife im Portfolio hat, die lebenslang gültig sind. Expats, die planen, dauerhaft im Entsendeland zu bleiben (etwa, weil sie einen einheimischen Partner geheiratet haben), sollten bei der Wahl der Auslandskrankenversicherung ganz besonders auf diesen Punkt achten.
• Leistet die Auslandskrankenversicherung auch bei Schwangerschaft und Entbindung?
Diese Leistung ist in vielen Tarifen nicht inbegriffen. Deshalb sollten vor allem junge Familien und weibliche Expats darauf achten, eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen, die diesen Leistungsbaustein enthält.
• Leistet die Versicherung auch in Kriegs- und Krisengebieten?
Viele Anbieter tun dies nicht. Nur wenige wie die BDAE GRUPPE leisten auch, wenn Versicherte in solchen Gebieten zu Schaden kommen. Voraussetzung: keine aktive Kriegsteilnahme des Versicherten.
• Leistet die Versicherung auch in Ländern mit Seuchengefahr?
Viele Anbieter haben keine Leistungspflicht für Seuchen wie zum Beispiel Ebola (Ausnahme BDAE). Dies sollte vor Abschluss der Auslandskrankenversicherung unbedingt geprüft werden.
• Sind Vorerkrankungen und bestehender Behandlungsbedarf mitversichert?
In den meisten Tarifen ist das nicht der Fall: Wichtig: Firmenkundentarife für Expats sollten dies zwingend gewährleisten, da deutsche Mitarbeiter im Ausland laut Sozialgesetzbuch nicht schlechter gestellt werden dürfen als ihre Kollegen in Deutschland.
• Sind insbesondere für Firmen individuelle Gruppenverträge möglich?
Eine individuelle Risikobetrachtung und maßgeschneiderte Gruppenversicherungen bieten nicht viele Versicherer. Marktteilnehmer machen Angebote allerdings von der Größe der zu versichernden Gruppe abhängig.
• Sind Assistance-Leistungen in die Auslandskrankenversicherung integriert?
Diese Notfall-/Service- und Rückholleistungen sind essenziell, wenn Deutsche sich im Ausland aufhalten. Insbesondere der medizinisch notwendige Krankenrücktransport sollte niemals fehlen!
• Ist ein Patientenrechtsschutz (zum Beispiel für Kunstfehler der Ärzte) integriert?
Jeder zehnte Patient (insgesamt 15 Millionen) erleidet allein in Europa nach medizinischer Behandlung Schäden. Insbesondere im Ausland ist das Risiko einer Fehlbehandlung, etwa aufgrund einer schwierigeren sprachlichen Verständigung und unterschiedlicher medizinischer Standards, groß. Die BDAE GRUPPE hat gemeinsam mit der ARAG Rechtsschutzversicherung als einziger Anbieter im Auslandskrankenversicherungsmarkt eine weltweit gültige Patientenrechtsschutz-Versicherung in ihre Krankenversicherungen integriert.