Das Verkehrsrecht betrifft jeden
Auch wenn viele das Verkehrsrecht vor allem mit Blitzern und Falschparkern in Verbindung bringen, ist dieses Rechtsgebiet weitaus facettenreicher. Vom einfachen Fußgänger über den Fahrrad- bis hin zum Auto- und LKW-Fahrer findet sich so gut wie jeder irgendwann in der Rolle des Verkehrsteilnehmers wieder. Falls es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, kommen Betroffene in der Regel mit einem Bußgeld davon, aber auch ein Fahrverbot oder gar der Entzug der Fahrerlaubnis können die Folge sein. Letzteres betrifft vor allem Menschen, die wiederholt gegen Verkehrsregeln verstoßen haben. Gerade Menschen, die aus beruflichen Gründen auf ihr Fahrzeug angewiesen sind, geraten dann schnell in eine existenzbedrohende Situation. Bei Verstößen gegen das Verkehrsstrafrecht kann sogar eine Freiheitsstrafe drohen.
Die Zahlung von Bußgeld kann ein Anwalt häufig verhindern
Wenn ein Bußgeldbescheid eintrifft, geht es in der Regel um Geschwindigkeitsüberschreitungen, nicht beachtete rote Ampeln oder ein falsch geparktes Auto. Da jedoch weder die Polizei noch die Verkehrsbehörden unfehlbar sind, muss niemand einen solchen Bescheid gleich akzeptieren. Tatsächlich kommt es in der Praxis häufig vor, dass die geltenden Standards - seien es nun rechtliche oder technische - nicht eingehalten wurden und die Bußgeldbescheide somit nicht rechtens sind. Oftmals geht es dabei um Messfehler oder um Fotos, auf denen die Betroffenen nicht zu erkennen sind. Um solche Fehler aufzudecken, bedarf es allerdings der Akteneinsicht und somit auch eines Anwalts, denn nur Rechtsanwälte besitzen die Berechtigung dazu. Anwälte, die auf das Verkehrsrecht spezialisiert sind, können dank ihrer Erfahrung die Schwachstellen in der Beweisführung identifizieren und somit Bußgelder, ein Fahrverbot oder den Entzug des Führerscheins erfolgreich anfechten.
Erfahrene Fachanwälte unterstützen in ganz Deutschland
Vor 15 Jahren hat sich die Kanzlei PS Rechtsanwälte auf das Verkehrsrecht spezialisiert und behandelt heute fast ausschließlich Verkehrsrechtsfälle. Ganz gleich, ob einem eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird, man in einen Verkehrsunfall verwickelt wurde oder mit dem Verkehrsstrafrecht in Konflikt geraten ist: Die Verkehrsrechtsexperten von PS-Verkehrsrechtsanwälte beraten und vertreten bundesweit. Sämtliche benötigten Informationen können auch telefonisch oder per E-Mail übermittelt werden, sodass ein Besuch in der Kanzlei nicht erforderlich ist. Auf Wunsch kann aber auch innerhalb von
24 Stunden ein persönlicher Termin vereinbart werden.
Da Betroffene bei Erhalt eines Bußgeldbescheids zwei Wochen Zeit haben, um Einspruch zu erheben, empfehlen die PS-Verkehrsrechtsanwälte, sie so früh wie möglich zu kontaktieren und von ihrem Recht auf Verweigerung der Aussage Gebrauch zu machen. Nur dann können sie die Möglichkeiten, die ihnen das Verkehrsrecht bietet, im Sinne ihrer Mandanten ausschöpfen. Da sie um die Tragweite eines Fahrverbots wissen, gehört es zu ihrer Arbeit, Strategien zu entwickeln, die genau dies verhindern.
24 Stunden ein persönlicher Termin vereinbart werden.
Da Betroffene bei Erhalt eines Bußgeldbescheids zwei Wochen Zeit haben, um Einspruch zu erheben, empfehlen die PS-Verkehrsrechtsanwälte, sie so früh wie möglich zu kontaktieren und von ihrem Recht auf Verweigerung der Aussage Gebrauch zu machen. Nur dann können sie die Möglichkeiten, die ihnen das Verkehrsrecht bietet, im Sinne ihrer Mandanten ausschöpfen. Da sie um die Tragweite eines Fahrverbots wissen, gehört es zu ihrer Arbeit, Strategien zu entwickeln, die genau dies verhindern.