Rechtsgültigkeit und Beweiskraft bei Dokumenten
Damit Dokumente wie Arbeitsverträge rechtsgültig sind, ist eine Signatur aller Vertragsparteien erforderlich. Lange Zeit war dafür die eigenhändige Unterschrift üblich - nun wird sie aber zunehmend von der digitalen Signatur abgelöst. Während bei formfreien Dokumenten theoretisch jede Art des Vertragsabschlusses rechtsgültig ist, beispielsweise mündlich oder mit beliebiger digitaler Technologie, gilt das bei Dokumenten mit Schriftformerfordernis nicht. Für sie muss ausschließlich die qualifizierte elektronische Signatur QES genutzt werden, denn nur sie ist laut EU-Gesetz der handschriftlichen Signatur gleichgestellt.
Hinzu kommt eine weitere Problematik: Rechtsgültigkeit ist nicht gleich Beweiskraft. Bei formfreien Verträgen mit erhöhtem Haftungsrisiko empfiehlt sich daher ebenfalls eine E-Signatur für eine höhere Beweiskraft vor Gericht.
Hinzu kommt eine weitere Problematik: Rechtsgültigkeit ist nicht gleich Beweiskraft. Bei formfreien Verträgen mit erhöhtem Haftungsrisiko empfiehlt sich daher ebenfalls eine E-Signatur für eine höhere Beweiskraft vor Gericht.
ZUM THEMA:
Von Standards und Haftungsrisiken
Aus dieser Unterscheidung zwischen Dokumenten mit und ohne Schriftformerfordernis ergeben sich drei Standards für die E-Signatur, die im EU-Gesetz verankert sind: Neben der bereits erwähnten QES für Dokumente mit Schriftformerfordernis sind das für formfreie Dokumente auch die fortgeschrittene (FES) und die einfache (EES) elektronische Signatur. Vor allem im beruflichen Kontext ist es für Unternehmen daher sinnvoll, alle drei Standards zu kennen und zu nutzen.
Ausschlaggebend dafür, welcher Standard gewählt wird, sei dabei das Haftungsrisiko, wie die Macher von Skribble, einer Plattform für die rechtsgültige digitale Signatur, erklären. Denn je höher der Standard, desto höher sei auch die Wahrscheinlichkeit, dass das signierte Dokument vor Gericht standhält. Aus diesem Grund bietet Skribble alle E-Signatur-Standards aus einer Hand, darunter die qualifizierte elektronische Signatur (QES). So können Unternehmen jeder Branche und Art Dokumente rechtsgültig und sicher elektronisch signieren, um das Potenzial für Kosteneinsparungen sowie Effizienzgewinne zu realisieren, das die E-Signatur mit sich bringt.
Ausschlaggebend dafür, welcher Standard gewählt wird, sei dabei das Haftungsrisiko, wie die Macher von Skribble, einer Plattform für die rechtsgültige digitale Signatur, erklären. Denn je höher der Standard, desto höher sei auch die Wahrscheinlichkeit, dass das signierte Dokument vor Gericht standhält. Aus diesem Grund bietet Skribble alle E-Signatur-Standards aus einer Hand, darunter die qualifizierte elektronische Signatur (QES). So können Unternehmen jeder Branche und Art Dokumente rechtsgültig und sicher elektronisch signieren, um das Potenzial für Kosteneinsparungen sowie Effizienzgewinne zu realisieren, das die E-Signatur mit sich bringt.
Digitale Unterschrift: rechtsgültig dank Skribble
Mit der QES bietet Skribble dieselbe Rechtssicherheit wie bei der Unterschrift von Hand. Gleichzeitig stehen bei individuellem Bedarf die Standards EES sowie FES zur Verfügung. Die Plattform informiert übersichtlich, wann welche E-Signatur die richtige Wahl ist, und überzeugt durch Bedienerfreundlichkeit sowie praktische Funktionen. Aus diesem Grund arbeiten schon jetzt mehr als 1.500 Unternehmen aus Europa mit Skribble, beispielsweise bei Arbeitsverträgen, Kaufverträgen oder Jahresabschlüssen. Darunter sind zahlreiche namhafte Firmen mit höchsten Ansprüchen an Datenschutz und Sicherheit zu finden, zum Beispiel Canon, EasyJet oder DATEV.