Sanierungsgutachten nach IDW S6 und ihre Bedeutung für die Unternehmensfinanzierung

idw s6

Unternehmen können auf der Grundlage eines Sanierungsgutachtens nach IDW-S6-Standard ihre Finanzierung absichern - wenn sie Verluste schreiben, eine eingeschränkte Kapitaldienstfähigkeit aufweisen und die Liquidität angespannt ist.

Wann verlangen Banken ein Sanierungsgutachten?

Befindet sich ein Unternehmen in einer Verlustsituation, dürfen seine Banken nicht ohne Weiteres eine zusätzliche Finanzierung gewähren, denn etwaige Kreditgewährungen können in dieser Situation unter dem Gesichtspunkt der "Lender Liability" angreifbar sein. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat insoweit mit ihren "Mindestanforderungen an das Risikomanagement" (MaRisk) den Finanzinstituten bei Missachtung erhebliche haftungsrechtliche Risiken aufgebürdet. Ein Sanierungsgutachten eines unternehmens- und bankenunabhängigen Beraters ermöglicht es Finanzierungspartnern allerdings, die Haftungsrisiken zu vermeiden und Unternehmen trotz Krise finanziellen Spielraum zu verschaffen. Ein solches Gutachten zeigt auf, wie das Unternehmen die Krise überwinden und langfristig am Markt bestehen kann, und ist damit ein formaler Nachweis der mittelfristigen Wettbewerbs-, Rendite- und Kapitaldienstfähigkeit.

Was verbirgt sich hinter dem IDW-S6-Standard?

Das Institut der Wirtschaftsprüfer e. V. (IDW) hat die Mindestanforderungen an Sanierungsgutachten in einem standardisierten Rahmen zusammengefasst (IDW S6, aktuellste Version: 16. Mai 2018). Dies soll u. a. sicherstellen, dass Sanierungsgutachten den Anforderungen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs genügen. Daher fordern Finanzierungspartner häufig explizit die Beachtung dieses Standards. Ein Sanierungsgutachten nach IDW S6 enthält in seinem ersten Teil Aussagen über die wesentlichen Unternehmensdaten, Ursachen- und Wirkungszusammenhänge sowie rechtlichen und ökonomischen Einflussfaktoren. Es beschreibt dann auf der Grundlage einer systematischen Lagebeurteilung die im Hinblick auf das sogenannte (und explizit geforderte) Leitbild des sanierten Unternehmens zu ergreifenden Maßnahmen. Gleichzeitig quantifiziert es deren Auswirkungen im Rahmen einer integrierten Liquiditäts-, Ertrags- und Vermögensplanung. Zusätzlich wird in der aktuellen Fassung des Standards auch der Einfluss der Digitalisierung auf das Unternehmen und sein Geschäftsmodell beleuchtet.

Die Prognose zur Durchführbarkeit der Sanierung muss von einem unvoreingenommenen und qualifizierten Fachmann vorgenommen werden. Das Konzept muss dabei in zweierlei Hinsicht plausibel und realisierbar sein: Erstens müssen die vorgesehenen Beiträge der betroffenen Interessengruppen - vor allem der Gesellschafter, der Kreditgeber, des Managements und der Arbeitnehmer - durchsetzbar sein. Und zweitens muss das operative und strategische Restrukturierungskonzept aus Sicht eines objektiven, fachkundigen Dritten umsetzbar sein. Mit einem schlüssigen Restrukturierungskonzept, dessen Ergebnisse sich in einer überzeugenden und nachvollziehbaren Finanzplanung widerspiegeln, und der abschließenden positiven gutachterlichen Stellungnahme zur Sanierungsfähigkeit bestehen die bestmöglichen Aussichten, um gemeinsam mit den beteiligten Banken und gegebenenfalls Kreditversicherern eine tragfähige Finanzierung bis zur erfolgreichen Überwindung der Krise abzusichern.

Qualifizierte Sanierungsberatung und Umsetzungsbegleitung

Die Qualität des Sanierungsgutachtens nach IDW S6 und damit des Sanierungsberaters ist entscheidend für eine weitere externe Finanzierung und damit für die Zukunftssicherung in Umbruch- und Krisenphasen. Die Struktur Management Partner GmbH ist seit über 35 Jahren auf das Turnaround- und Wachstumsmanagement im Mittelstand spezialisiert, hat inzwischen mehr als 700 Projekte erfolgreich umgesetzt und ist damit das Unternehmen mit den längsten und umfänglichsten Praxiserfahrungen in Deutschland.