Rechtsanwalt Olaf Schubert Sanierungs- und Insolvenzberatung
Rechtsanwalt Olaf Schubert Sanierungs- und Insolvenzberatung

Insolvenz-Beratung in Berlin: Neue Perspektiven für Unternehmen in der Krise

Insolvenz Beratung Berlin

Eine Insolvenz wird in der Öffentlichkeit als Scheitern des Unternehmens mit einhergehender Betriebseinstellung wahrgenommen. Doch das muss nicht zwangsläufig so sein, denn es bestehen rechtliche Möglichkeiten, proaktiv gegenzusteuern und das Unternehmen zu retten. Wichtig ist jedoch, rechtzeitig zu handeln und sich einen Sanierungsspezialisten als beratende und helfende Hand an die Seite zu holen, um eine Restrukturierung und Sanierung in Eigenverwaltung und mittels Insolvenzplan oder ein Planverfahren ohne Insolvenz einzuleiten. Einzelunternehmer können darüber hinaus auch bei entsprechender Beratung das Gewerbe trotz Insolvenz uneingeschränkt fortführen, ohne Altverbindlichkeiten zu begleichen und nach drei Jahren die Restschuldbefreiung ohne Auflagen erlangen.

Krisenursachen, Folgen und mögliche Auswege

Geschäftsleiter sind zur fortlaufenden Überwachung aller den Fortbestand des Unternehmens gefährdender Entwicklungen verpflichtet. Typische Warnsignale sind Krisensymptome wie exemplarisch das Verfehlen von Planzahlen, Konflikte in der Firmenleitung, ein zunehmender Preisdruck oder ein permanent hoher Krankenstand. Ebenso können politische Entscheidungen oder geopolitische Entwicklungen krisenursächlich sein, woraus beispielsweise Branchenkrisen entstehen können.

Das Nichtbeachten der Warnsignale führt regelmäßig in die Liquiditätskrise und als Folge in die Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Zahlungsunfähig ist eine Kapitalgesellschaft grundsätzlich dann, wenn die sofort vorhandenen liquiden Mittel nicht ausreichen, mindestens 90 Prozent der fälligen Verbindlichkeiten zu begleichen, und das auch in den folgenden drei Wochen nicht möglich wird. Dann wird es höchste Zeit, sanierungsrechtlichen Rat einzuholen, um einer strafrechtlichen und persönlich finanziellen Haftung vorzubeugen und eine Sanierung einzuleiten, um

1. die akute Existenzgefährdung des Unternehmens abzuwenden,
2. ein Konzept für die nachhaltige Wiederherstellung der Rentabilität zu entwickeln und
3. die Wettbewerbs- und Renditefähigkeit zurückzuerlangen.

Es bestehen also mehrere Möglichkeiten, das Unternehmen im gerichtlichen oder außergerichtlichen
Weg zu sanieren.

Sanierung in Eigenverwaltung/Schutzschirmverfahren (ESUG) oder nach dem Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen (StaRUG)

Die Eigenverwaltung und das Schutzschirmverfahren als Sonderform der Eigenverwaltung belassen der Geschäftsleitung die uneingeschränkte Verfügungsbefugnis. Das operative Geschäft wird durch die Geschäftsleitung fortgeführt und ein vorab erstelltes Sanierungskonzept wird umgesetzt, so können durch Sonderkündigungsrechte unnötige Dauerschuldverhältnisse oder unrentable Leistungsverträge beendet werden. Erforderliche Liquidität wird unter anderem durch das Insolvenzgeld in voller Nettohöhe für drei Monate generiert. Altverbindlichkeiten und die gezahlte Insolvenzgeldvorfinanzierung werden mittels Insolvenzplan nur mit einer Quote abgegolten.

Um die komplexen und anspruchsvollen insolvenzrechtlichen Regelungen in der Eigenverwaltung korrekt anwenden zu können, ist die Beratungsbeauftragung einer in Insolvenz- und Sanierungssachen erfahrene Kanzlei dem Gericht schon mit der Antragstellung nachzuweisen. Das Gericht bestellt einen (vorläufigen) Sachwalter. Dieser hat jedoch kein Eingriffsrecht in das operative Geschäft. Er kann allerdings anregen, bei gläubigerbenachteiligenden Handlungen die Eigenverwaltung gerichtlich aufheben zu lassen. Die Aufgabe des Sachwalters beschränkt sich hauptsächlich auf eine Überwachungsfunktion bezüglich gläubigerbenachteiligender Handlungen.

Während die Sanierung durch Eigenverwaltung auch bei bereits eingetretener Zahlungsunfähigkeit noch beantragt werden kann, ist eine vorinsolvenzliche Sanierung mit gerichtlicher Beteiligung durch den seit dem 01.01.2021 in Kraft getretenen Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen nur bei einer drohenden Zahlungsunfähigkeit möglich. Die Sanierungstools wirken hier jedoch im Wesentlichen nur auf die bilanzielle Sanierung durch Schuldenschnitt mittels Restrukturierungsplan. Das Stigma des Insolvenzverfahrens entfällt. Es werden nur die Gläubiger in das Verfahren einbezogen, deren Forderungen restrukturiert werden sollen. Auch hier verlangt das Restrukturierungsgericht den sanierungsrechtlichen Sachverstand.

Insolvenzberatung in und um Berlin durch Rechtsanwalt Olaf Schubert

Rechtsanwalt Olaf Schubert ist zertifizierter Sanierungs- und Restrukturierungsberater sowie geprüfter ESUG-Berater. Der erfahrene Experte berät betroffene Kapital- und Personengesellschaften mit seinem Team ebenso wie Einzelunternehmer und Freiberufler. Dabei wird für jedes Unternehmen je nach Rechtsform und wirtschaftlicher Situation der optimale Sanierungsweg erarbeitet und umgesetzt.

Wie dieser aussieht, hängt von vielen individuellen Faktoren ab, weshalb Rechtsanwalt Olaf Schubert eine qualifizierte, informative sowie kostenlose mehrstündige Erstberatung anbietet.