Warum Verfahren im Medizinstrafrecht für Betroffene existenzgefährdend sind - und wie sie sich schützen können

Medizinstrafrecht

Angehörige der akademischen Heilberufe tragen eine große Verantwortung. Das hat zur Folge, dass Verfehlungen sogar strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können. Die Zahl entsprechender Strafverfahren hat in den vergangenen Jahren zugenommen - Tendenz steigend. Qualifizierte Ermittlungsbeamte prüfen dabei, ob die Anschuldigungen gegen Ärzte, Zahnärzte, psychologische Psychotherapeuten, Physiotherapeuten, Logopäden, Apotheker, Krankenpfleger oder Angeklagte aus ähnlichen Berufen berechtigt sind. Für Betroffene ist es daher wichtig, sich im Fall der Fälle frühzeitig Hilfe durch einen Anwalt für Medizinstrafrecht zu holen.

Mögliche Folgen von Ermittlungsverfahren

Das Risiko einer Strafverfolgung zu kennen und präventiv zu mindern, ist für Angehörige der akademischen Heilberufe in jedem Fall ratsam. Dafür empfiehlt sich beispielsweise der Abschluss einer berufsspezifischen Haftpflichtversicherung. Dennoch kann die Einleitung von Ermittlungs- oder Strafverfahren nicht immer verhindert werden. Das kann jedoch existenzielle Folgen haben, denn solche Verfahren sind für die Betroffenen rufschädigend. Vor allem, wenn Medien von dem Fall erfahren und diesen öffentlich machen, kann ein unwiderruflicher Schaden nicht mehr rückgängig gemacht werden - selbst, wenn sich die Anschuldigungen schlussendlich als unwahr erweisen. Das rege Medieninteresse an Strafverfahren gegen Ärzte birgt somit zusätzliche Gefahren. Umso wichtiger ist es, sich von Beginn an zu verteidigen, und zwar richtig.

Anwalt für Medizinstrafrecht hilft Betroffenen

Sobald ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird oder dessen Einleitung droht, sollten sich Betroffene daher professionelle Hilfe holen. Der richtige Ansprechpartner hierfür ist ein Fachanwalt mit Qualifikation im Medizinstrafrecht, der über das notwendige Know-how und viel Erfahrung mit entsprechenden Fällen verfügt. Solche strafrechtlichen Vorwürfe gegen Ärzte und weitere Angehörige der Heilberufe können vielfältige Formen annehmen, beispielsweise eine rechtswidrige Kooperation mit Korruptionsvorwurf, strafbare Abrechnungsmanipulationen, eine Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht, rechtswidrige Sterbehilfe, der strafbare Umgang mit Betäubungsmitteln, unterlassene Hilfeleistung, strafbare Werbung, Urkundenfälschung, fahrlässige Körperverletzung beziehungsweise Tötung oder sexueller Missbrauch. Ebenso können Vorwürfe außerhalb der beruflichen Tätigkeit bestehen, beispielsweise in Form von Steuerhinterziehung, die ebenfalls zum Widerruf der Approbation führen können und daher die Einschaltung eines Anwalts erfordern, erklärt Christoph Klein, Fachanwalt für Strafrecht mit Schwerpunkt im Medizinstrafrecht.

Professionelle Strafverteidigung durch Rechtsanwalt Christoph Klein

Christoph Klein ist in der Kanzlei TemmeKlein tätig und bietet eine professionelle Strafverteidigung für entsprechende Fälle. Wichtig sei es dabei, interdisziplinär zu arbeiten, erklärt der erfahrene Anwalt, denn nicht selten sind mehrere Rechtsgebiete betroffen. Als professioneller Strafverteidiger sieht er seine Aufgabe deshalb darin, seine Mandanten frühzeitig und umfassend über alle tangierten Rechtsgebiete aufzuklären und die Verteidigung danach auszurichten. Nur so können außerstrafrechtliche Folgen wie berufs- oder disziplinarrechtliche Folgen bis hin zum Verlust der Approbation verhindert werden, die in der Auswirkung nicht selten die eigentliche strafrechtliche Sanktion deutlich übersteigen. Christoph Klein nimmt sich der Fälle daher ganzheitlich an, um beispielsweise auf die Medienberichterstattung einzuwirken oder diese zu unterbinden, um bei Ermittlungsmaßnahmen wie der Durchsuchung und Beschlagnahmung deren Rechtmäßigkeit sicherzustellen und um die Verteidigung interdisziplinär auszurichten.