Worauf Erfinder achten müssen, wenn sie ein Patent international anmelden möchten

Patent International

Als Schutz für eine technische Erfindung kann ein Patent international - auf europäischer wie auf weltweiter Ebene - angemeldet werden.

Vorteile im Patentrecht wie das Prioritätsrecht nutzen

Wer eine Erfindung gemacht hat, möchte mit dieser nach Möglichkeit auch einen wirtschaftlichen Erfolg erzielen. Voraussetzung dafür ist letztlich auch, dass das geistige Eigentum der eigenen Verwendung vorbehalten bleibt. Ansonsten droht die Gefahr, dass sich Dritte an dieser Erfindung bereichern. Nicht zuletzt Globalisierung und Digitalisierung erhöhen die Gefahr solcher unberechtigten Nutzungen geistigen Eigentums erheblich.

Ein entsprechendes Patent international anzumelden, ist durch die qualifizierte Beratung einer spezialisierten Kanzlei auch ein überschaubares und vor allem wichtiges Unterfangen. Erfahrene Fachanwälte unterstützen von der Prüfung der Erfindungsmeldung bis zur Aufrechterhaltung beziehungsweise Schutzrechtsverlängerung von bereits erteilten Patenten.

In Sachen Patent international gibt es verschiedene Möglichkeiten

Das Deutsche Patent- und Markenamt in München ist national der richtige Ansprechpartner, für ein für Europa anzumeldendes Patent gibt es das auch in München ansässige Europäische Patentamt. Diese Version eines internationalen Patentschutzes beschränkt sich auf bis zu 38 Staaten, die dem Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) beigetreten sind. Wird durch das Europäische Patentamt ein Patent anerkannt, entsteht dadurch ein jeweiliges Schutzrecht nach den nationalen Vorgaben der ausgewählten Staaten. Ähnlich wirkt sich eine internationale Patentanmeldung für die bis zu 153 Staaten des PCT-Vertrags (PCT = Patent Cooperation Treaty) aus - denn ein übergreifendes internationales Patent gibt es nicht. Die Anmeldung über PCT wirkt als zentrales Anmeldeverfahren über einen einzigen Antrag für mehrere Länder. Ein internationaler Recherchebericht samt Einschätzung zur Patentfähigkeit kann optional um eine internationale Prüfung ergänzt werden.

Die Kanzlei LeoBlu Rechtsanwälte mit Sitz in München berät auch detailliert zum weiteren Verlauf dieses Weges, wenn es um die Entscheidung über nationale und regionale Auslandsanmeldungen mit den jeweiligen unabhängigen Prüfungsverfahren geht. In diesem Zuge können auch die Kosten aufgestellt werden.

Damit eine Patentanmeldung auch für mehrere Länder erst mal überschaubar bleibt und je nach weiterem Verlauf nachgesteuert werden kann, gibt es gemäß der sogenannten Pariser Verbandsübereinkunft (PVÜ) mit 177 teilnehmenden Staaten ein Prioritätsrecht. Dieses besagt, dass wenn eine Anmeldung eines Schutzrechts in einem Verbandsland des PVÜ erfolgt ist, damit auch eine Prioritätsfrist etabliert ist. Innerhalb dieser Frist kann der gleiche Erfindungsgegenstand auch zu einem späteren Zeitpunkt angemeldet werden - unter Beibehaltung desselben Zeitranges wie bei der ersten Anmeldung zum Schutzrecht in einem Verbandsland. Diese Frist beträgt für Patente und Gebrauchsmuster zwölf Monate.

Der Anmelder hat dadurch den Vorteil, weitere aufwendige und kostspielige Anmeldungen nach zum Beispiel den Rechercheergebnissen der Prioritätsanmeldung auf ihre Sinnhaftigkeit zu prüfen. Außerdem kann er im weiteren Verlauf in Ruhe prüfen, in welchen anderen Ländern oder Zielmärkten er seine Erfindung schützen lassen möchte. Nicht zuletzt kann er in dieser Zeit weitere finanzielle Vorsorge für die Anmeldungen in anderen Ländern treffen, für die die Kosten in der Regel zwischen 3000 und 6000 Euro pro Land liegen.

Individuell den optimalen Weg finden

Darüber hinaus gibt es interessante Möglichkeiten, das Prioritätsrecht mit dem PCT-Verfahren zu kombinieren. Ein Ergebnis kann zum Beispiel sein, dass der Anmelder der Erfindung schnell zu einem wirkungsvollen Patent kommt und dieses dann die Anerkennung der Patentfähigkeit des Erfindungsgegenstandes in weiteren Ländern wie den USA, China, Japan oder Korea unterstützt und beschleunigt.