Skribble AG
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Qualifizierte elektronische Signatur: Anbieter-Auswahl ist nicht trivial

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Immer mehr Unternehmen suchen nach Lösungen für die E-Signatur. Um maximale Rechtssicherheit zu erhalten, benötigen sie hierbei eine QES (qualifizierte elektronische Signatur). Doch nicht jeder Anbieter kann den hohen Standard erfüllen. Daraus ergeben sich einige Herausforderungen, die Unternehmen bei der Auswahl beachten sollten.

"Rechtsgültig" - ein irreführender Begriff

Viele Anbieter von E-Signaturen beschreiben ihre Lösung als "rechtsgültig". Das muss jedoch nicht heißen, dass es sich automatisch um eine qualifizierte elektronische Signatur handelt. Denn bei Verträgen ohne Formvorschrift ist aus rechtlicher Sicht jede Art des Vertragsabschlusses gültig - so beispielsweise auch ein mündlicher Abschluss. Das bedeutet jedoch nicht, dass der Vertrag vor Gericht dann auch ausreichende Beweiskraft besitzt. Nur die QES hält vor Gericht auf jeden Fall stand. Somit ist sie gerade für geschäftskritische Vorgänge mit höherem unternehmerischen Risiko stets die erste Wahl.

Seine hohe Rechtssicherheit erreicht die QES durch das Hinzufügen eines digitalen qualifizierten Zertifikats, das als elektronischer Ausweis der signierenden Person dient. Ausgestellt werden diese Zertifikate von sogenannten Vertrauensdiensteanbietern (VDA).

Bekannte E-Signatur-Anbieter wie AdobeSign oder DocuSign bieten im Standard nur einfache elektronische Signaturen an. Unternehmenskunden, die diese Lösungen einsetzen, müssen daher zusätzlich einen Vertrag mit einem Vertrauensdienste-Anbieter (VDA) abschließen, um eine fortgeschrittene und qualifizierte elektronische Signatur abbilden zu können. Dies erfordert eine separate technische Anbindung und verursacht zusätzliche Kosten. Ebenso sind solche Konstrukte komplex und mit hohem Verwaltungsaufwand verbunden. Einen anderen Weg geht der Schweizer Anbieter Skribble.

Qualifizierte elektronische Signatur: Bei Anbieter aus der Schweiz standardmäßig integriert

Bei Skribble ist die qualifizierte elektronische Signatur standardmäßig in die Signaturlösung integriert. Somit müssen Kunden des Anbieters keine zusätzlichen Verträge mit Drittparteien abschließen. Auch Zusatzkosten entstehen nicht. Doch es gibt noch andere Aspekte, durch die sich der QES-Anbieter vom Wettbewerb unterscheidet. So deckt die E-Signatur nicht nur die QES-Anforderungen der EU ab, sondern auch die der Schweiz, wo andere Definitionen gelten. Für das Signieren mit einer QES ist im Vorfeld die Identifikation der Signierenden notwendig. Skribble hat daher außerdem alle notwendigen Identifikationsmaßnahmen in das Produkt integriert. Externe und auch Mitarbeiter können somit ohne weitere Hürden via QES signieren.

Sicher und schnell einsatzbereit

Oft kommt die qualifizierte elektronische Signatur zum Einsatz, wenn sensible Dokumente mit hohen Anforderungen an Datenschutz und -sicherheit signiert werden. Dank DSGVO-Compliance und EU-kompatiblem Bank-Level-Hosting in der Schweiz (ISO 27001) ist Skribble auch in dieser Hinsicht eine geeignete Lösung. Für den Anbieter spricht weiterhin, dass neben der QES auch die zwei anderen E-Signatur-Standards FES und EES bereitstellt. Unternehmen erhalten somit alle eIDAS-Standards aus einer Hand, wodurch sie jede Art von Dokument zum optimalen Kosten-Nutzen-Verhältnis signieren können.