Wann ein Rechtsanwalt bei der Betriebsprüfung sinnvoll ist - und warum

Rechtsanwalt Betriebsprüfung

Die Betriebsprüfung ist ein Wort, das kein Unternehmen gerne hört - doch bei jedem kann sie angeordnet werden. Zuständig hierfür ist die Finanzbehörde. Sie entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen, bei wem eine Betriebsprüfung durchgeführt wird und zu welchem Zeitpunkt. Für betroffene Unternehmen empfiehlt es sich in jedem Fall, einen Rechtsanwalt für die Betriebsprüfung hinzuzuziehen.

Vorbereitung auf eine Betriebsprüfung

Die Finanzbehörde ordnet eine Betriebsprüfung an, wenn sie die steuerlich bedeutsamen Sachverhalte ermitteln und beurteilen möchte, um die Gleichmäßigkeit der Besteuerung sicherzustellen. Wie die Betriebsprüfung abläuft, kann dabei von Fall zu Fall unterschiedlich sein, denn für die Durchführung der Prüfungsmaßnahmen gilt die sogenannte Ermessensausübung. Dafür gelten die Grundsätze des geringstmöglichen Eingriffs und der Verhältnismäßigkeit der Mittel. Dennoch ist klar geregelt, was die Prüfungsanordnung enthalten muss: Die Rechtsgrundlagen der Betriebsprüfung, Steuervergütungen, die zu prüfenden Steuerarten, Zulagen, Prämien, den Prüfungszeitraum sowie eventuelle weitere zu prüfende Sachverhalte. Diese Prüfungsanordnung einem Rechtsanwalt vorzulegen, empfiehlt sich, um die Ordnungsmäßigkeit der Betriebsprüfung sicherzustellen. Einen Rechtsanwalt zu konsultieren, ist daher einer der wichtigsten Schritte, wenn sich ein Unternehmen auf eine Betriebsprüfung vorbereitet.

Was ein Rechtsanwalt bei der Betriebsprüfung leisten kann

Der Zeitraum sowie Ort, an dem die Betriebsprüfung stattfindet, wird dem Unternehmen rechtzeitig im Voraus mitgeteilt. Auch diese Information kann und sollte an einen Rechtsanwalt weitergeleitet werden. So kann er sicherstellen, dass die Prüfer ihre Befugnisse nicht überschreiten. Sie müssen sich nämlich auf das Wesentliche konzentrieren, also auf jene Sachverhalte, die zu Steuererstattungen, zu endgültigen Steuerausfällen, zu nicht unbedeutenden Gewinnverlagerungen oder zu Steuervergütungen führen. Dafür müssen die jeweils relevanten Unterlagen für den Prüfungszeitraum oder - wenn im Einzelfall notwendig - darüber hinaus vorgelegt werden. Sollte im Zuge dieser Betriebsprüfung eine Straftat festgestellt oder vermutet werden, kann die Finanzbehörde weitere Ermittlungen sowie ein Strafverfahren einleiten. "Spätestens bei Einleitung des Strafverfahrens ist es erforderlich, einen Fachanwalt für Steuerrecht einzuschalten und die Betriebsprüfung nicht vorzeitig zu beenden", erklären die Anwälte der Kanzlei TemmeKlein. Sie sind auf das Steuerrecht, Strafrecht sowie Wirtschaftsrecht spezialisiert und daher äußerst erfahren, wenn es um Betriebsprüfungen geht.

Rechtsanwälte von TemmeKlein helfen Betroffenen

Rechtsanwalt Gereon Temme ist Fachanwalt für Steuerrecht und hat in seiner Karriere bereits bei vielen Auseinandersetzungen mit den Finanzbehörden geholfen. Er weiß, dass immer häufiger ein Strafverfahren schon bei geringen steuerlichen Fehlern eingeleitet wird - Tendenz steigend. Dementsprechend ist es heutzutage wichtiger denn je, als Unternehmen bei einer Betriebsprüfung frühzeitig den Rat eines Experten einzuholen. Rechtsanwalt Temme bietet seinen Mandanten dabei eine umfassende Beratung aus mehr als 13 Jahren Berufserfahrung sowie die vollständige Bearbeitung der Betriebsprüfung und eines eventuell eingeleiteten Strafverfahrens. Dabei ist ihm ein koordinierter Ablauf wichtig, denn an dieser Stelle kollidieren die Rechtsgebiete des Steuer- und des Strafrechts. Gemeinsam mit Christoph Klein, Fachanwalt für Strafrecht, kann er in der Kanzlei TemmeKlein daher passgenaue Lösungen finden, um das Strafverfahren schnellstmöglich sowie mit optimalen Ergebnissen für seine Mandanten zu beenden.