Rechtsanwalt für Erbschaftssteuerrecht: Nachlassregelung zu Lebzeiten

Rechtsanwalt Erbschaftssteuerrecht

Die Erbschaftssteuer kann das erworbene Vermögen deutlich schmälern. Möchte der Erblasser nicht, dass sein Kapital vom Fiskus zu stark angegriffen wird, sollte er bereits zu Lebzeiten mit cleveren Erbschaftsregelungen vorsorgen. Insbesondere Schenkungen sind hierbei ein beliebtes Gestaltungsmittel. Sie sind allerdings mit Vorsicht zu genießen – durch den Pflichtteilergänzungsanspruch können Schenkungen im Nachgang ebenfalls zum Problem werden. Deshalb empfiehlt sich eine Beratung durch einen Rechtsanwalt, der sich auf das Erbschaftssteuerrecht spezialisiert hat.

Schenkungen zu Lebzeiten – Erbschaftssteuer sparen

Überträgt der Erblasser bereits zu Lebzeiten einen Teil seines Vermögens auf die späteren Erben, kann er durch geschickte Ausnutzung der Freibeträge die Erbschaftssteuer senken. Hintergrund ist der Freibetrag für Schenkungen, der je nach dem Verwandtschaftsverhältnis unterschiedlich hoch ist. So hat der Ehegatte einen Freibetrag von 500.000 Euro und die eigenen Kinder von jeweils 400.000 Euro. Bei einem weniger engen Verwandtschaftsverhältnis liegt er hingegen in den meisten Fällen nur bei 20.000 Euro.

Hat der Erblasser etwa ein Vermögen von 1.600.000 Euro, so kann er seinen zwei Kindern bereits zu Lebzeiten je 400.000 Euro schenken, ohne dass Schenkungssteuer anfallen würde. Nach seinem Tod erbt jedes Kind weitere 400.000 Euro, die dann wiederum durch den Freibetrag in der Erbschaftssteuer steuerfrei sind. Würde der Erblasser hingegen versterben, ohne zu Lebzeiten Schenkungen veranlasst zu haben, erbten die Kinder je 800.000 Euro. Davon wären dann jeweils 400.000 Euro mit 15 Prozent Steuersatz zu versteuern – pro Kind fielen also 60.000 Euro Erbschaftssteuer an.

Gestaltung der Erbschaft mit Schenkungen

Ist schon absehbar, dass die Freibeträge der Erben nicht ausreichen werden, um die Erbschaft steuerfrei abwickeln zu können? Dann ist es sinnvoll, die steuerliche Gestaltung der Erbschaftssteuer bereits frühzeitig anzugehen. So verhindern Erblasser, dass ihr Vermögen wegen einer ungünstigen Erbschaftskonstellation unnötig geschmälert wird. Die Schenkung zu Lebzeiten ermöglicht ein weiteres Einsparpotenzial. Gereon Temme, Rechtsanwalt für Erbschaftssteuerrecht in Köln, erklärt: "Den Freibetrag in der Schenkungssteuer kann man nach zehn Jahren erneut in Anspruch nehmen. Wer also bereits frühzeitig mit seiner Nachlassplanung beginnt, kann die Freibeträge zu Lebzeiten unter Umständen sogar mehrfach ausnutzen."

Für die Nachlassplanung lohnt es sich, einen erfahrenen Rechtsanwalt für Erbschaftssteuerrecht hinzuzuziehen. Dies wird etwa dann deutlich, wenn es um das Pflichtteilsergänzungsrecht geht. Angenommen, der Erblasser hat zwei Kinder, wovon er Sohn A zu Lebzeiten eine Schenkung von 200.000 Euro macht. Verstirbt er innerhalb eines Zehnjahreszeitraums, gerechnet ab der Schenkung, hat Sohn B einen Pflichtteilsergänzungsanspruch. Aus einem Teil der Schenkung erhält er seinen Pflichtteil ausbezahlt. Wie groß dieser Anteil ist, hängt davon ab, wie lange die Schenkung bereits zurückliegt – er mindert sich pro Jahr um zehn Prozent.

Für die Nachlassregelung an einen Rechtsanwalt für Erbschaftssteuerrecht wenden

Früher oder später wird jeder Mensch zum Erblasser. Wer möchte, dass sein Vermögen nach den eigenen Wünschen aufgeteilt wird, muss sich darum zu Lebzeiten kümmern – je früher, desto besser. Die Rechtsanwaltskanzlei TemmeKlein am Rande der Kölner Altstadt ist mit dem Erbschaftssteuerrecht bestens vertraut. Rechtsanwalt Gereon Temme ist Fachanwalt für Steuerrecht mit zusätzlicher Qualifikation im Erbrecht und Wirtschaftsrecht. Dank dieser gewinnbringenden Kombination aus verschiedenen Fachrichtungen kann er seine Mandanten zu unterschiedlichsten Fragestellungen beraten. Der Rechtsanwalt für Erbschaftssteuerrecht unterstützt etwa bei der Gestaltung der vorweggenommenen Erbfolge, der Unternehmensnachfolge im Schenkungs- und Erbschaftssteuerrecht oder der Testamentsgestaltung. Auch wenn der Mandant eine größere Erbschaft erworben hat, ist anwaltliche Unterstützung sinnvoll: Rechtsanwalt Temme berät und unterstützt hinsichtlich der richtigen Strategie für die persönliche finanzielle Situation - dies kann bis zur Anfechtung der Erbschaft gehen, wenn der Erbe im Hinblick auf seinen Pflichtteil benachteiligt wurde.